Seit der Wiedervereinigung wurden mindestens 382 Personen durch Kugeln der deutschen Polizei getötet.
Wir zählen von 1976 bis 1990 außerdem 153 tödliche Schüsse allein in Westdeutschland.
Jedes Jahr veröffentlicht die Konferenz der Innenminister*innen der Bundesländer eine neue Statistik zum polizeilichen Schusswaffengebrauch des Vorjahres. Neben Warnschüssen oder Schüssen auf Tiere und Sachen werden auch Polizeikugeln auf Personen und daraus resultierende Todesfälle gezählt.
Die ab 1984 von den Behörden geführte Aufstellung ist jedoch anonym, es wird nicht auf die einzelnen Taten eingegangen. Die Statistik gibt auch keine Auskunft über die Opfer. Seit 1976 dokumentiert die Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP deshalb die Hintergründe zu den durch die Polizei verursachten Todesfällen. Dabei sammeln wir Informationen zur Beteiligung von Sondereinheiten, der Zahl jeweils abgegebener Schüsse und der Situation, in der sich die Schussabgabe zutrug.
So ist etwa von Bedeutung, ob die Getöteten selbst bewaffnet waren, sich womöglich in einer psychischen Ausnahmesituation befanden oder, wie es häufig geschieht, in ihrer eigenen Wohnung erschossen wurden.
Der 35-jährige Polizeiobermeister Martin Robert Müller aus Freigericht (Main-Kinzig-Kreis) geriet mit dem Fliesenleger Werner Karl Golombek in eine Auseinandersetzung, die auf offener Straße eskalierte. Im Verlauf des Streits feuerte Müller acht Schüsse aus seiner Dienstwaffe ab und tötete Golombek. Das Gericht stellte vier Jahre später fest, dass Golombek Müller angegriffen hatte, und billigte dem Angeklagten daher eine Notwehrsituation zu. Jedoch betonte es, dass Müller verpflichtet gewesen sei, das mildeste Mittel zur Abwehr des Angriffs zu wählen. Besonders schwer wog, dass Golombek körperlich unterlegen und offensichtlich unbewaffnet gewesen war. Am Ende verurteilte eine Schwurgerichtskammer in Hanau Müller in zweiter Instanz wegen Totschlags zu fünf Jahren Haft. In erster Instanz war er im Sommer 1982 zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Nach einer mehrstündigen Geiselnahme in einer Bank auf dem US-Stützpunkt Leighton Barracks wird der US-Staatsangehörige bei der Übergabe des geforderten Fluchtwagens von deutschen Scharfschützen erschossen.
Prügelei im Bordell. Zwei zufällig vorbeikommende MEK-Beamte versuchten zu schlichten, erwehrten sich der Angriffe mit Stuhlbeinen durch die Schußwaffe.
Prügelei im Bordell. Zwei zufällig vorbeikommende MEK-Beamte versuchten zu schlichten, erwehrten sich der Angriffe mit Stuhlbeinen durch die Schußwaffe.
Versuchte Festnahme eines Einbrechers, dabei wird der unbeteiligte Geschäftsführer des Supermarktes, der eine Schreckschusswaffe trägt, erschossen. Die Polizei wurde durch ihn selbst benachrichtigt.
Bei der Festnahme durch zwei Kripo-Beamte im Dunkeln greift der Mann angeblich in seine Jackentasche, die Polizisten vermuten eine Waffe und schießen. Der Mann ist jedoch unbewaffnet, stellt sich nach seinem Tod heraus. Später wird festgestellt, dass sie in Notwehr gehandelt hätten.
Bei der Festnahme des mutmaßlichen Autodiebes wird dieser von Polizisten, der ihn mit entsicherter Waffe "in Schach" hielt, aus 50 Zentimetern Entfernung erschossen.
Beim Betreten der Wohnung durch wartende Beamt*innen wird die als Terroristin Gesuchte erschossen, nachdem sie angeblich in den Hosenbund greift wo sich eine Waffe befindet.
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