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Polizeiliche Todesschüsse

Seit der Wiedervereinigung wurden mindestens 379 Personen durch Kugeln der deutschen Polizei getötet.

Wir zählen von 1976 bis 1990 außerdem 153 tödliche Schüsse allein in Westdeutschland.

Jedes Jahr veröffentlicht die Konferenz der Innenminister*innen der Bundesländer eine neue Statistik zum polizeilichen Schusswaffengebrauch des Vorjahres. Neben Warnschüssen oder Schüssen auf Tiere und Sachen werden auch Polizeikugeln auf Personen und daraus resultierende Todesfälle gezählt.

CILIP

Die ab 1984 von den Behörden geführte Aufstellung ist jedoch anonym, es wird nicht auf die einzelnen Taten eingegangen. Die Statistik gibt auch keine Auskunft über die Opfer. Seit 1976 dokumentiert die Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP deshalb die Hintergründe zu den durch die Polizei verursachten Todesfällen. Dabei sammeln wir Informationen zur Beteiligung von Sondereinheiten, der Zahl jeweils abgegebener Schüsse und der Situation, in der sich die Schussabgabe zutrug.

So ist etwa von Bedeutung, ob die Getöteten selbst bewaffnet waren, sich womöglich in einer psychischen Ausnahmesituation befanden oder, wie es häufig geschieht, in ihrer eigenen Wohnung erschossen wurden.

Chronik

ein polizeilicher Todesschuss
SEK-BeteiligungMutm. psych. AusnahmesituationMutm. Alkohol- o. Drogenkonsum

N.N.

35 Jahre, männlich

Erschossen am 05.06.2023

In Ingolstadt, Bayern

Quellen: polizei.bayern.de, br.de, br.de, ingolstadt-today.de

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Gegen 10.15 Uhr sei der Einsatzzentrale mitgeteilt worden, dass sich eine Person im Osten der Stadt in einer psychischen Ausnahmesituation befinden soll. Der von den Beamt*innen unbekleidet auf Bahngleisen Angetroffene soll seinen Suizid angekündigt haben, eine polizeiliche Verhandlungsgruppe und Spezialkräfte hätten über mehrere Stunden vergeblich versucht, ihn zur Aufgabe zu überreden. Ein Festnahmeversuch sei am Widerstand des Mannes gescheitert, auch Schlagstöcke gegen die Beine und Pfefferspray seien eingesetzt worden. Dann sei das spätere Opfer unvermittelt aus einem Gebüsch gesprungen und mit einem "großen Stück Holz" auf einen SEK-Beamten zugelaufen, dieser habe geschossen. Ein Jahr später erklärt die Staatsanwaltschaft Ingolstadt, dass sie kein weiteres Ermittlungsverfahren gegen die Beamten des SEK aus München einleiten wird. Diese hätten „keine rechtswidrigen, also strafrechtlich verfolgbaren, Taten begangen“. Laut der Mitteilung wurde der Mann von zwei Projektilen in den Bauch und in die Brust getroffen. Der laut Staatsanwaltschaft „durchtrainierte, kräftige und großgewachsene“ und deshalb für das SEK bedrohliche Mann ist nach einem Medienbericht nur 1,74 Meter groß gewesen. Die chemisch-toxikologische Untersuchung habe ergeben, dass er „massiv unter dem Einfluss von Amphetaminen“ stand.

Die Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP liefert seit 1978 kritische Analysen zur Politik und Praxis Innerer Sicherheit in Deutschland und Europa.
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