Über den Notruf wird die Polizei informiert, dass ein Mann seine Frau und ihr neugeborenes Kind mit einem Messer bedrohe. Als die Beamtinnen eintreffen, werden sie nach eigener Darstellung ebenfalls von ihm bedroht. Auf die Aufforderung, das Messer abzulegen, reagiert er nicht. Schließlich läuft der Mann, in einer psychischen Ausnahmesituation, auf die Polizistinnen zu, woraufhin eine/r von ihnen fünf Schüsse abgibt. Das Opfer stirbt noch vor Ort. Später gibt die Ehefrau, die den Notruf kontaktierte, an, sie sei nicht bedroht worden. Ob das Opfer tatsächlich bewaffnet war, bleibt unklar; eine Dokumentation des NDR berichtet von einem "Küchenutensil" in seiner Hand. Kurz zuvor war das neugeborene Kind auf die Intensivstation verlegt worden, was ihn offenbar in einen paranoiden Zustand versetzte. Seine Frau bemerkte diese Veränderung und rief um ärztliche Hilfe. Weil sie jedoch ein Messer erwähnte, leitete die Rettungsstelle den Notruf an die Polizei weiter. Der genaue Ablauf des Einsatzes bleibt aufgrund der Aussageverweigerung der beteiligten Polizist*innen teils unklar. Die Ermittlungen wurden mit dem Ergebnis eingestellt, dass die Schüsse in Notwehr fielen. Die Eltern des Verstorbenen haben Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht.