Als der Mann in Abschiebehaft genommen werden soll, droht er mit Selbstmord. Die Polizist*innen rufen daraufhin ein SEK. Beim Eintreffen der Beamten greift der Mann sie mit einem Messer an. Einer der Beamt*innen schießt und verletzt ihn so schwer, dass er zehn Tage später im Krankenhaus stirbt. Nikolov kam offenbar 1993 Braunschweig, um mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst zu arbeiten, und nahm später eine Stelle bei einem deutschen Unternehmen an. Später stellte er einen Asylantrag, da er in Bulgarien als Kommunist verfolgt worden war. Laut dem Flüchtlingsrat stammte Nikolov aus einer kommunistischen Familie und war in der „Dimitrov-Jugendgruppe“ aktiv. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1989 wurde er demnach kontinuierlich von der Polizei schikaniert, und die Zeitung „Trod“ bezeichnete ihn als Terroristen. 1992 wurde der damals 20-jährige Nikolov in Sofia verhaftet und anschließend in ein psychiatrisches Gefängnis gebracht, wo er gefoltert wurde. Nikolovs Asylantrag und seine Beschwerde dagegen wurden abgelehnt. Sein mentaler Zustand wurde vom Zentrum für Opfer von Folter in Berlin sowie von einem Arzt in seiner Heimat als instabil diagnostiziert. Ein Psychiater diagnostizierte Dr. Nikolov als suizidgefährdet und leidend an posttraumatischer Belastungsstörung. Der niedersächsische Flüchtlingsrat stellte gegen den Leiter der Braunschweiger Ausländerbehörde Strafanzeige wegen Körperverletzung mit Todesfolge, vollendeter Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung. Der Verein warf dem Mann vor, den Tod des abgelehnten Asylbewerbers mitzuverantworten. Im März 2000 stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Schützen ein, da dieser in Notwehr gehandelt habe.