In der Nacht rief ein 16-Jähriger die Polizei zu Hilfe, da sein Nachbar gedroht hätte, ihn umzubringen und bereits dreimal auf seine Wohnungstür geschossen hatte. Später stellte sich heraus, dass es sich bei der Waffe um eine Schreckschusspistole handelte. Die Staatsanwaltschaft Straubing vermutete, dass ein Nachbarschaftsstreit der Hintergrund des Vorfalls war. Der 43-Jährige hatte am Tag zuvor der Polizei einen Einbruch in eine gegenüberliegende, leerstehende Wohnung gemeldet und verdächtigte offenbar den 16-Jährigen. Als Polizeibeamte an der Wohnungstür des Mannes klingelten, richtete dieser einen Revolver auf einen Zivilbeamten. Daraufhin zog der Polizist seine Dienstwaffe und schoss. Der Mann wurde durch einen Kopfschuss tödlich verletzt.