Bei der Ausführung zu einer Behandlung entflieht ein gefesselter Häftling seinen Begleiter*innen. Ein Justizbeamter schießt daraufhin nach einem Warnschuß gezielt und tötet den Mann im Eingangsbereich eines U-Bahnhofes. Eine Passantin wird dabei am Unterschenkel verletzt. Im Dezember 1996 wird das Ermittlungsverfahren gegen den Beamten eingestellt, da der Waffengebrauch gerechtfertigt gewesen sei.