An einem Donnerstagabend befanden sich Dener und andere Kurden am Steintorplatz, um dort Plakate der Eniya Rizgariya Neteweyî ya Kurdistanê (ERNK) zu kleben. Etwa 20 Minuten vor Mitternacht in der Nacht zum 1. Juli wurden Polizisten auf die jungen Männer aufmerksam. Im weiteren Verlauf soll es zu Handgreiflichkeiten gekommen sein – bis hin zur Erschießung Deners durch einen Zivilpolizisten. Am 8. Mai 1996 begann vor dem Oberlandesgericht Celle die Verhandlung gegen den Polizisten Klaus T. (* 1965 oder 1966) wegen fahrlässiger Tötung. Die Eltern von Halim Dener wollten als Nebenkläger auftreten, ihnen verweigerte die türkische Regierung jedoch ohne Angabe von Gründen die Ausreisevisa. Am 27. Juni 1997 wurde Klaus T. freigesprochen, weil Indizien für eine Fahrlässigkeit nicht gegeben waren. Der Schuss aus der Dienstwaffe, eine Smith & Wesson Kaliber 38, soll sich versehentlich gelöst haben, da Klaus T. in den Wirren des Einsatzes unvorsichtig gehandelt habe. Laut Gutachten fiel der tödliche Schuss aus 5-15 cm Entfernung.