Der Mann hatte in der Stuttgarter Innenstadt eine Sexarbeiterin vergewaltigt und beraubt sowie zwei weitere Vergewaltigungen versucht. Abends wurde eine Ringfahndung ausgelöst, und der gesuchte Mann, der mit einem Fahrzeug mit gefälschten französischen Kennzeichen unterwegs war, auf der Autobahn beim Kreuz Stuttgart-Nähe entdeckt. Bei der anschließenden Verfolgungsjagd versuchte der Fahrer, die Beamten abzuschütteln. Er verließ die Autobahn kurzfristig und bog auf die falsche Fahrbahn ein, um in Richtung Singen zu fliehen. An der Abfahrt Böblingen-Ost wurde das Fahrzeug schließlich von den Polizeiwagen gestellt. Dabei rammte der Mann einen der Streifenwagen. Unklar war zunächst, ob er zu Fuß weiterfliehen wollte oder ob er die Polizeibeamten angegriffen hatte. Nach Warnrufen und -schüssen feuerte ein Polizist vier Schüsse, die den Mann an der Hüfte, im Rücken und zwei Mal am Kopf trafen. Im August 1998 war der Schütze, der zur Tat 22 Jahre alt war, nach einer 13-tägigen Verhandlung wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hob die Verurteilung aber 1999 auf. Laut BGH war die rechtliche Bewertung des Schusswaffengebrauchs sowie das Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes fehlerhaft. Der Richter betonte bei der Urteilsverkündung, dass das Landgericht insbesondere prüfen müsse, ob ein erster Hüfttreffer gerechtfertigt war und ob die tödlichen Schüsse auf besondere Umstände zurückzuführen sind.