Der Autofahrer wurde nach einer langen Verfolgungsjagd von Hamburger Polizisten lebensgefährlich verletzt, als er in der Nähe von Segeberg auf schleswig-holsteinischem Gebiet angeschossen wurde. Er war zuvor durch das Werfen einer Tasche mit einem Zettel vor die Flughafenwache am Radarturm in Hamburg aufgefallen, auf dem "Lufthansa Kapstadt, Abflug 17.30 Uhr" stand. Die Polizei nahm die Verfolgung auf, nachdem der Mann mit einem Auto ohne polizeiliches Kennzeichen davongerast war und die verfolgenden Streifenwagen mehrfach von der Straße abdrängte. Erst im Norden Hamburgs gelang es zwei Polizeiautos, den Wagen des 27-Jährigen einzukeilen und zum Anhalten zu zwingen. Als der Mann bei einem erneuten Fluchtversuch einen Polizisten zu überrollen drohte, gab die Polizei mehrere Schüsse auf den Wagen ab. Der angeschossene Fahrer starb später in einem Hamburger Krankenhaus. Laut Polizeiangaben war er in den vergangenen Wochen in psychiatrischer Behandlung. Der Polizist gab später an, aus Gründen der Nothilfe geschossen zu haben, weil er glaubte, ein Kollege befände sich in Gefahr. Der zuständige Oberstaatsanwalt in Kiel entschied, das Verfahren einzustellen, obwohl der "objektive Tatbestand eines Tötungsdelikts" gegeben war. Er akzeptierte die Aussage des Polizisten als "plausibel und nachvollziehbar", obwohl es bei den Zeugenaussagen erhebliche Unstimmigkeiten gab. Die Ermittlungen deckten mehrere Ungereimtheiten auf, die auf einen dilettantischen Polizeieinsatz hinwiesen. So wurde widerlegt, dass der Verfolgte ohne Licht fuhr und eine Gefahr für andere darstellte. Zudem war die Verfolgung unnötig, da die Personalien des Fahrers bereits bekannt waren. Es waren mehr Polizisten am Tatort als ursprünglich angegeben, doch trotz des massiven Aufgebots blockierten sie das Auto des Verfolgten nicht. Als der Mann versuchte zu fliehen, fielen die Schüsse, wobei der Polizist den dritten Schuss nicht genau erklären konnte. In der Hektik habe er möglicherweise unbeabsichtigt geschossen. Die Aussage des Polizisten, er habe geschossen, weil er seinen Kollegen plötzlich nicht mehr gesehen habe und glaubte, dieser würde überrollt werden, wird in Frage gestellt. Beide Kollegen standen nebeneinander auf der Motorhaube des Fahrzeugs, sodass eine direkte Sichtbehinderung durch den Golf des Verfolgten nicht möglich war. Trotz der festgestellten Fehler und Unstimmigkeiten entschied der Staatsanwalt, keine weiteren juristischen Schritte einzuleiten.