Der Vorfall ereignete sich, als zwei Polizeibeamte während eines Einsatzes auf das Betriebsgelände der Firma Eternit in Rudow gerufen wurden, um einen Einbruch zu verhindern. Die Beamten gaben fast gleichzeitig einen Schuss ab, nachdem sie sich in einer vermeintlichen Notwehrsituation gegenüber dem stark sehbehinderten und alkoholisierten Wolkenstein sahen, der ein Taschenmesser bei sich hatte. Der Schuss traf Wolkenstein in den Rücken, was darauf hindeutet, dass er sich bereits zurückzog, und somit die behauptete Notwehr nicht gerechtfertigt war. Im anschließenden Prozess wurde ein 20-jähriger Polizeihauptwachtmeister nach Jugendstrafrecht zu einer Geldbuße von 5000 DM verurteilt, während ein 38-jähriger Polizeimeister eine Geldstrafe von 6000 DM erhielt. Die Richter machten deutlich, dass das Verfahren weniger das individuelle Versagen der Polizisten betraf, sondern vielmehr Fehler in der Polizeiführung aufzeigte, da die Beamten in eine überfordernde Situation geschickt worden waren.