Der Mann wurde von einem Polizisten in seiner Wohnung erschossen, während ein Gerichtsvollzieher versuchte, eine zwangsweise Räumung durchzuführen. Die psychische Erkrankung des Wohnungsinhabers war den Behörden bekannt; der zuständige Sozialarbeiter konnte trotz seiner Bemühungen keine Verschiebung der Räumung beim Amtsgericht Langenfeld erreichen, da es angeblich an rechtlichen Voraussetzungen fehlte. Trotz der Kenntnis über den Gesundheitszustand des zu Räumenden blieb der Richter bei seiner ablehnenden Haltung. Als die Polizei und der Gerichtsvollzieher in die Wohnung eindrangen, griff der 62-Jährige einen Beamten mit einem Feuerbeil an und nahm dann ein Messer, um sich auf die Polizisten zu stürzen. Durch die Auseinandersetzung wurden die Beamten verletzt, und schließlich traf ein Schuss den Mann in die Brust. Die anwesende Ärztin hatte zuvor eine Zwangseinweisung in ein Landeskrankenhaus verfügt, doch der Mann weigerte sich, die Anweisungen des Gerichtsvollziehers zu folgen und verbarrikadierte sich in seiner Wohnung.