Unbeabsichtigte Schussabgabe
Innenraum
N.N.
37 Jahre, männlich
Erschossen am 19.02.1985
In Oberhausen, Nordrhein-Westfalen
Quellen: auf Anfrage
Die Beamten waren zu einem gemeldeten Einbruch in eine Oberhausener Gaststätte gerufen worden. Am Einsatzort gab ein Augenzeuge den Polizisten den Hinweis, dass einer der Einbrecher in das benachbarte Wohnhaus geflüchtet sei. Daraufhin durchsuchten die Beamten das Haus. Während der Polizist in einen Raum im Obergeschoss trat, löste sich angeblich ein Schuss aus seiner Waffe. Das Opfer, das unbewaffnet war, wurde in der Halsgegend getroffen und erlag später seinen Verletzungen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Getötete nichts mit dem Einbruch zu tun. Das Duisburger Landgericht hat den einen 22-jährigen Polizeimeister wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Während des Prozesses betonte der angeklagte Polizist immer wieder, er habe sich nicht direkt bedroht gefühlt. Er erklärte jedoch, dass er sich „ganz besonders erschreckt“ habe, als der Mann plötzlich „hautnah“ im Lichtschein seiner Taschenlampe auftauchte. Dieses Erschrecken bewertete das Gericht als „Empfindung einer Bedrohung“ und berücksichtigte dies strafmildernd. Zusätzlich hob das Gericht die „einmalige Offenheit“ des Angeklagten während der Verhandlungen positiv hervor.
https://polizeischuesse.cilip.de/fall/cilip-1985-1