Innenraum
Jürgen Bergbauer
14 Jahre, männlich
Erschossen am 21.03.1983
In Gauting, Bayern
Quellen: [1][2]
Im Rahmen einer „Beobachtungsaktion“ zur Aufklärung einer Einbruchsserie observiert die Polizei ein Jugendzentrum. Der Hauptschüler ist dort zu Gast und will „aus Angst vor einem Anschnauzer seiner Mutter“ in dem Heim schlafen und schlägt dafür eine Fensterscheibe ein. Der Todesschuss erfolgte aus etwa fünf Metern Entfernung; laut dem Heimleiter habe der Schütze „regelrecht reingesiebt“, der den Schuss eine „Exekution“ nennt. Offenbar hat der Polizist vorher keinen Warnschuß abgegeben oder sich mit seinen Kollegen über ein angemessenes Vorgehen verständigt. Der Polizist, der wegen Totschlags angeklagt war, wurde am 1. Juli 1983 vom Schwurgericht München II wegen fahrlässiger Tötung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldbuße von 3500 Mark verurteilt. Gegen dieses Urteil legten der Angeklagte und die Mutter des getöteten Jungen als Nebenklägerin Revision ein, die jedoch vom Ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofs einstimmig als "offensichtlich unbegründet" verworfen wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte trotz ihres ursprünglichen Antrags auf dreieinhalb Jahre Haft wegen Totschlags auf Rechtsmittel verzichtet.
https://polizeischuesse.cilip.de/fall/cilip-1983-7