Der Polizist war in Zivil unterwegs und hatte den Jugendlichen angeblich für einen Einbrecher gehalten. In völliger Dunkelheit stürmte Jörg R. mit entsicherter Waffe allein auf den Hof, wo es angeblich zu einer Konfrontation kam. Nach Darstellung des Beamten glaubte er, in der Hand des Schülers eine Waffe zu erkennen, und fühlte sich bedroht. Tatsächlich wurde neben dem toten Schüler ein Schraubenzieher gefunden. Während der Auseinandersetzung löste sich ein Schuss aus der Dienstwaffe des Polizisten, der Piber tödlich traf. Der Staatsanwalt argumentierte später, dass Jörg R. durch sein unüberlegtes Handeln die Notsituation selbst herbeigeführt habe, indem er ohne Unterstützung und mit gezogener Waffe agierte. Dieses Vorgehen habe ihn unnötig unter Handlungszwang gesetzt und letztlich zu dem tödlichen Ausgang geführt. Ein psychiatrischer Gutachter bezeichnete Jörg R. als einen „Mann des zweiten Anlaufes“, dem es schwer falle, sich rasch einen Überblick zu verschaffen. Der 27-Jährige wäre, so der Gutachter, „gut beraten gewesen, wenn für solche Situationen trainiert worden wäre“. Für seine Handlungen zur Tatzeit sei er jedoch voll verantwortlich.