Der 35-jährige Polizeiobermeister Martin Robert Müller aus Freigericht (Main-Kinzig-Kreis) geriet mit dem Fliesenleger Werner Karl Golombek in eine Auseinandersetzung, die auf offener Straße eskalierte. Im Verlauf des Streits feuerte Müller acht Schüsse aus seiner Dienstwaffe ab und tötete Golombek. Das Gericht stellte vier Jahre später fest, dass Golombek Müller angegriffen hatte, und billigte dem Angeklagten daher eine Notwehrsituation zu. Jedoch betonte es, dass Müller verpflichtet gewesen sei, das mildeste Mittel zur Abwehr des Angriffs zu wählen. Besonders schwer wog, dass Golombek körperlich unterlegen und offensichtlich unbewaffnet gewesen war. Am Ende verurteilte eine Schwurgerichtskammer in Hanau Müller in zweiter Instanz wegen Totschlags zu fünf Jahren Haft. In erster Instanz war er im Sommer 1982 zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.